Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 weitere Lockerungsmassnahmen für die Bevölkerung per 6. Juni 2020 beschlossen. An der Pressekonferenz vom 27. Mai 2020 wurde die Situation in den Alters- und Pflegeheimen, insbesondere für demente Bewohnerinnen und Bewohner, nicht angesprochen. Zu diesem Thema wurde leider auch keine Journalistenfrage gestellt.
Da die Umsetzung der Vorschriften betreffend Schutz vor Covid-19 in die Kompetenz der Kantone gehört wendet sich der Schweizerische Seniorenrat, SSR im Interesse vulnerabler Seniorinnen und Senioren an die GDK.
Seit dem 16. März 2020, nach der Erklärung der ausserordentlichen Lage durch den Bundesrat, sind Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen in Isolation und konnten ihre Angehörigen höchstens per Telefon oder via Internet kontaktieren. Später wurde in einigen Institutionen sogenannte Besucherboxen eingerichtet. Auch in Alterssiedlungen konnten in einigen Kantonen die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wohnung nicht verlassen und durften keine Besuche empfangen. Wie zur Genüge bekannt ist, führten diese Massnahmen zu Vereinsamung und Depressionen. Insbesondere demente Bewohnerinnen und Bewohner litten unter diesen Massnahmen stark und die dementielle Erkrankung verstärkte sich zusehends.
Diese Massnahmen zum Schutz der Seniorinnen und Senioren konnte der SSR nachvollziehen. In diesem Zusammenhang dankt der SSR dem Pflege- und Betreuungspersonal in den Heimen für ihren unermüdlichen Einsatz während dieser schweren Zeit. Aber der Kontakt zu den Angehörigen konnte natürlich nicht ersetzt werden.
Nun hat aber der Bundesrat per 6. Juni 2020 die Lockerungen für die Bevölkerung massiv erweitert. Leider wurden die Bewohnerinnen und Bewohner in den Alters- und Pflegeheimen dabei vergessen.
Wir stellen leider fest, dass nun die Lockerungsmassnahmen in den Kantonen sehr unterschiedlich umgesetzt werden. In einigen Kantonen besteht jetzt die Möglichkeit, dass Angehörige, selbstverständlich unter Schutzmassnahmen, ihre Verwandten besuchen können und dies nicht nur in Besucherboxen oder speziellen Räumen sondern sogar in den Zimmern. In andern Kantonen sind die Besuchsregelungen immer noch so, wie während der ausserordentlichen Lage. Dies ist unserer Ansicht nicht zielführend und schwierig zu verstehen. Wir bitten die GDK daher dringend, sich für eine einheitliche kantonale Lockerung und Verbesserung der Besuchssituation ab 6. Juni 2020 einzusetzen. Uns würde auch interessieren was unternommen wird, dass bei einer nächsten Pandemie (oder Grippe) die Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr total isoliert werden müssen und ob es vorgesehen ist, dass es eine psychologische Betreuung von traumatisierten Bewohnerinnen und Bewohner gibt.
Wir danken Ihnen für den Einsatz für eine wichtige Bevölkerungsgruppe in den Alters- und Pflegeheimen, die oft von den Behörden vergessen wird. Diese Menschen haben für die Gesellschaft viel geleistet und haben nun auch das Anrecht, wie die übrige Bevölkerung nicht weiter eingeschlossen zu bleiben.
Mit freundlichen Grüssen
Präsidentin: Co Präsident:
Bea Heim Roland Grunder