Am 18. Mai 2014 stimmt das Schweizervolk über den Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung ab. Dies als direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“.
Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Seniorenrates (SSR) unterstützt den Gegenentwurf. Der Bundesbeschluss (Art. 117 a.) regelt die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung. Die im April 2010 eingereichte Initiative „Ja zur Hausarztmedizin“ wurde nach intensiven Beratung zu Gunsten dieses Gegen entwurfs zurückgezogen.
Mit dem Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament sollen die Voraussetzungen für eine umfassende medizinische Grundversorgung geschaffen werden.
Diese beinhalten im wesentlichen
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die Stärkung der Hausarztmedizin,
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die Sicherung der Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung
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bessere Voraussetzungen für die Ausbildung von genügend Gesundheitsfachpersonen
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die angemessene Abgeltung der Hausarztmedizin.
Die Umsetzung des Verfassungsartikels soll in Zusammenarbeit von Bund und Kantone erfolgen.
Die Bevölkerung wird immer älter und die Anzahl Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten nimmt zu. Damit steigt die Nachfrage nach medizinischen, pflegerischen und betreuerischen Leistungen.
Gerade für ältere Personen ist es wichtig und beruhigend zu wissen, dass man sich, im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls, auf eine qualitativ hochstehende medizinische und pflegerische Grund versorgung verlassen kann. Deshalb spricht sich der Schweizerische Seniorenrat für die Annahme des Verfassungsartikels aus.