Klare Benachteiligung von Personen im Heim

Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) wehrt sich gegen die Benachteiligung von Personen im Heim bei der dringend notwendigen Anpassung der Mietzinsmaxima für Ergänzungsleistungen.

Endlich wird die längst überfällige Anpassung der Mietzinsmaxima für Ergänzungsleistungen angepackt. Den geplanten Massnahmen stimmt der SSR zu. Vor allem begrüsst er die Berücksichtigung der unterschiedlichen Situation je nach Region – Stadt, Agglomeration und Land – indem verschiedene Maxima vorgeschlagen werden. Auch die Lösung für die Mehrpersonenhaushalte ist angemessen.

Hingegen wehrt sich der SSR entschieden gegen die Absicht, für Personen im Heim die Mietzinsmaxima nicht zu erhöhen. Dadurch wird deren Lage nochmals verschlechtert, und auch die Differenzierung nach Region würde so entfallen. Finanzielle Überlegungen dürfen nicht Grund sein für eine Benachteiligung dieser Personengruppe. Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. August 2008 hat der Gesetzgeber bewusst eine Mehrbelastung der Ergänzungsleistungen geplant und eingerechnet. Wer A sagt, muss auch B sagen: Die neuen Mietzinsmaxima müssen deshalb auch für Personen im Heim gelten. 

Initiates file downloadStellungnahme SSR zu EL-Mietzinsmaxima