Der Schweizerische Seniorenrat empfiehlt ein JA zum COVID-19-Gesetz

Dieses Gesetz ist unerlässlich, um die schwerste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg zu bewältigen. Es sichert sowohl die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Medizinischen Gütern und Leistungen wie auch die finanzielle Unterstützung von tausenden von Menschen und Unternehmen, die wegen Covid-19-Schutzmassnahmen in Not geraten sind. Damit können Arbeitsplätze und Löhne gesichert werden. Ein JA zum Covid-19-Gesetz ist im allgemeinen öffentlichen Interesse.

 

Dieses Gesetz zur Bewältigung der Pandemie ist befristet bis Ende 2021. Es ist unerlässlich, um die bereits getroffenen Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise fortzusetzen und um die weitergehenden Beschlüsse des Parlaments zur Entschädigung von Menschen und Unternehmen, die von den Folgen der Pandemie hart getroffen wurden, umzusetzen.


Das Referendum haben die „Freunde der Verfassung“, ergriffen. Sie warnen als Corona-Skeptiker, u.a. vor der Gefahr eines Impfzwangs. Doch die Impfung ist nicht Gegenstand des Covid-19-Gesetzes und in der Schweiz darf niemand gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden.

 

Das Covid-19- Gesetz ist seit dem 25. September 2020 in Kraft. Es wurde bereits einmal revidiert, um die wirtschaftlichen Hilfen für die Krise-Betroffenen aufzustocken.


Sollte das Gesetz abgelehnt werden, fallen nicht nur die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes vom September 2020 dahin, sondern auch die vom Parlament in der Frühlingssession 2021 verabschiedeten Beschlüsse. Damit würden Härtefallgelder in Milliardenhöhe für von den wirtschaftlichen Nachteilen der Pandemie Betroffenen ebenso dahinfallen wie die Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen, Veranstalter und Selbstständige.


Dies ist nicht im allgemeinen Interesse und muss verhindert werden, darum empfiehlt der SSR ein JA zum Covid-19-Gesetz in die Urne zu legen.

 

Schweizerischer Seniorenrat

 

Das Copräsidium:     

Bea Heim & Roland Grunder