Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz)

Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) begrüsst die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, welche die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO verwaltet und durch den Handelsregistereintrag eine eindeutige Rechtsstellung erhält. Damit kann die Anstalt gegenüber Dritten im Auftrag aller drei Ausgleichsfonds auftreten. Intern bleibt deren finanzielle Trennung erhalten und eine Quersubventionierung ist verboten.
In den Verwaltungsrat der Anstalt müssen auch Rentenbeziehende wählbar sein. Das Gesetz ist entsprechend anzupassen.
Die vorgesehene Schuldenrückzahlung der IV an die AHV ist dringlich. Aber auch eine angemessene Verzinsung der Schuld muss gewährleistet werden.

Schweizerischer Seniorenrat

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