Heiratsstrafe: Rentnerorganisationen präsentieren Lösung

Gegen Steuerdiskriminierung älterer Ehepaare. Weniger Steuerausfälle als prognostiziert.

Die Rentner-Organisationen wehren sich gegen die verfassungswidrige Schlechterstellung von Rentner-Ehepaaren bei der Steuerrevision. Bei der Minderung der Heiratsstrafe gegenüber Konkubinatspaaren erwarten sie gleiches Recht wie bei noch berufstätigen Ehepaaren. An der Herbstsession in Flims unterbreiten sie dem Nationalrat einen konkreten Antrag. Einen angeblichen Steuerausfall von 185 Mio CHF bestreiten sie vehement.

Die Vorlage zur Abschaffung der Heiratsstrafe soll die steuerliche Ungleichbehandlung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren abbauen. Dabei wurden aber die früher berufstätigen Rentner-Ehepaare vergessen. Beispiel: Bei ei-nem gemeinsamen Pensionseinkommen von CHF 90’000.- müssten diese CHF 1’296.- Bundessteuern bezahlen, das heisst mehr als das Doppelte von Konkubinatspaaren ( CHF 591.-)!
Die Dachorganisationen SVS (Schweiz. Verband für Seniorenfragen) und VASOS (Ver-einigung aktiver Senioren und Selbsthilfeorganisationen) mit insgesamt über 200’000 Mitgliedern sowie ihre gemeinsame Plattform, der Schweizerische Seniorenrat SSR gehen nun in die Offensive. Nachdem ein Antrag von Nationalrätin Jacqueline Fehr in der vorberatenden Nationalratskommission in die Minderheit versetzt wurde, unterbreiten sie dem Nationalrat einen konkreten Antrag. Dieser hält fest: Rentenan-sprüche, die während der früheren Berufstätigkeit beider Ehegatten geäufnet wur-den, sind gleichermassen steuerabzugsfähig wie die Erwerbseinkommen bei noch berufstätigen Ehepaaren. Dies löst das Problem der Alters-Diskriminierung. Beim erwähnten Beispiel resultiert eine Steuerbelastung von Fr. 805.-. Der altersunabhän-gige Verheirateten-Abzug von CHF 2’500.- muss beibehalten werden, um nicht neue Diskriminierungen zu schaffen.
Die Kalkulation der Verwaltung, wonach CHF 185 Mio Steuerausfälle resultieren sollen, kann nicht stimmen. Einkommen aus Renten von zwei Eheleuten mit vorheriger Berufstätigkeit und sonstiges Einkommen wurden nicht ausgeschieden, so dass der Betrag zu hoch ausfällt. Fazit: Verheiratete Rentner mit zwei Renten dürfen für die Heirat genau so wenig bestraft werden wie Ehepaare mit zwei Einkommen.

Auskünfte erteilen gerne:

Dr. Klara Reber, SSR-Co-Präsidentin Tel. 052 212 61 43 Mail klara.reber@bluewin.ch

Heidi Deneys, SSR-Co-Präsidentin, Tel. 032 968 50 54, Mail: hdeneys@bluewin.ch

Für SVS: a. Nationalrat Hans Werner Widrig, Tel. 081 302 17 95, Mail h.w.w@bluewin.ch

Für VASOS: a. Nationalrätin Angeline Fankhauser, Co-Präsidentin, Tel. 061 402 15 33, Mail: a.fankhauser@intergga.ch

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