Die bernische Gemeinde Madiswil hat an einer Gemeindeversammlung im Mai die Bestimmung aufgenommen, dass Personen, die älter als 70 Jahre sind, nicht mehr in Gemeinderat und Kommissionen wählbar sind. Mit dieser Bestimmung verstösst die Gemeinde eindeutig gegen Artikel 8 der neuen Bundesverfassung, der jegliche Diskriminierung infolge Alters verbietet.
Der im November 2001 geschaffene Schweizerische Seniorenrat (SSR) gelangte nun an den Kanton Bern, diese gegen die Bundesverfassung verstossende Bestimmung nicht zu genehmigen. Eine solche Altersdiskriminierung ist wenig sinnvoll in einer Zeit, da festgestellt wird, dass zunehmend ein grösserer Teil der älteren Generation bereit ist, die Zeit nach der Pensionierung im Rahmen verschiedener Engagements zu nutzen. Die ältere Generation soll nicht diskriminiert werden, sondern ihr Potential im Sinne eines guten Zusammenlebens der Generationen nutzen können.
Der Schweizerische Seniorenrat wird in nächster Zeit eine Umfrage starten, um in Erfahrung zu bringen, in welchen Kantonen Altersdiskriminierungen bezüglich Wählbarkeit in politische Ämter bestehen. Es gehört zu den Hauptanliegen des Seniorenrates, dass solche Diskriminierungen möglichst bald aufgehoben werden. |
Kontakte:
Angeline Fankhauser, Co-Präsidentin SSR
In den Lettenreben 15
4104 Oberwil
Tel. 061 402 15 33
Walter P. Seiler, Co-Präsident SSR
Finkenhubelweg 26A
3012 Bern
Tel. 031 301 28 78