Keine Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima – unverständlich und stossend – zum Entscheid der NR-Kommission

Die längst überfällige Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima in den Er-gänzungsleistungen (EL) wird erneut vertagt. Dieser Entscheid der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK) ist für den Schweizerischen Seniorenrat (SSR), welcher die rund 1,8 Millionen Seniorinnen und Senioren in der Schweiz vertritt, unverständlich und stossend.

Dass die immer wieder beschworenen Sparmassnahmen des Bundes ausgerechnet auf dem Rücken des ärmsten Teils der Bevölkerung umgesetzt werden sollen, ist gegenüber den rund 300’000 EL-Bezügern ungerecht und unsolidarisch. Heute können sich Alleinstehende maximal Fr. 1’100.00, Verheiratete Fr. 1’250.00 als Mietzinsaus-gaben anrechnen. Dieser Betrag wurde seit 15 Jahren trotz erheblicher Teuerung bei den Mietkosten nie mehr erhöht. Der SSR hat in einem persönlichen Schreiben an die Mitglieder der SGK darauf hingewiesen und betont, dass der Verfassungsauftrag der Existenzsicherung auch für Betagte und Invalide gilt. Dennoch hat die Kommission nun entschieden, dass die Anpassung erst im Zusammenhang mit der generellen EL-Revision vorgenommen werden soll. Dies bedeutet in der Praxis, dass vor 2020 keine Erhöhung machbar ist.

Dies bedeutet, dass die Kantone und Gemeinden vermehrt belastet werden. Denn um über die Runden zu kommen, werden die EL-Bezüger immer mehr Sozialhilfe bean-tragen müssen. Falls der Nationalrat im September dem Antrag seiner Kommission folgt, verletzt er einen Verfassungsauftrag und bestraft jene, die am wenigsten haben – für die Schweiz ein unwürdiges und stossendes Vorgehen. Der SSR appelliert deshalb an den Rat, die Erhöhung der anrechenbaren Mietzinsmaxima nach Antrag des Bundesrates jetzt zu beschliessen.