Nachdem es der Nationalrat im Mai dieses Jahres abgelehnt hatte, die Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV von zwei auf einen Prozent zu senken und damit 132,5 Millionen Franken einzusparen, hat der Ständerat diesen Entscheid im Juni nun umgekehrt.
Nachdem ein Zins von zwei Prozent vertraglich zugesichert worden war, verstösst dieser Beschluss gegen das Prinzip, dass Verträge einzuhalten sind.
Zudem läuft er der Reformvorlage Altersvorsorge 2020 zuwider, wonach die AHV nun dringend eine Zusatzfinanzierung brauche.
Für den SSR weckt dieses parlamentarische Auf und Ab die Befürchtung, es könnte bei der anstehenden Revision der Altersvorsorge zu Beschlüssen kommen, welche der Sache nicht angemessen sind.