Mitbestimmung der Pensionierten in den Gremien der Pensionskassen: eine Notwendigkeit

Bern, 29. Oktober 2003. Der Schweizerische Seniorenrat verlangt, dass die Mitbestimmung der Pensionierten in den Pensionskassen gesetzlich geregelt wird.

Der Bundesrat sieht vor, dass in Zukunft die Rentner und Rentnerinnen, zum Beispiel bei der Finanzierung der Unterdeckungen, zur Kasse gebeten werden können, ohne dass diese in den paritätischen Gremien über die Geschäftspolitik der Pensionskassen mitentscheiden. Das widerspricht dem Geist der Gerechtigkeit. Es besteht theoretisch die Gefahr, dass sich die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmervertreter auf Kosten der Pensionierten über deren Kostenbeteiligungen einigen. Der Schweizerische Seniorenrat verlangt deshalb mit Vehemenz, dass gesetzliche Voraussetzungen zur Mitbestimmung der Rentner und Rentnerinnen in den paritätischen Gremien der Pensionskassen geschaffen werden.

Auskünfte erteilen:

Herbert Kästner, Co-Präsident SSR, Chemin des Hutins 10A, 1247 Anières, Telefon 022 751 19 63

Angeline Fankhauser, Co-Präsidentin, In den Lettenreben 15, 4104 Oberwil, Telefon 061 402 15 33

Hans Rudolf Enggist, Untere Rainstrasse 18, 6340 Baar, Telefon 041 761 30 19