Nein zum Verfassungsartikel über die Krankenversicherung

SSR zum Verfassungsartikel «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung »: Eidg. Abstimmung vom 1. Juni 2008

Aus Optik des Schweiz. Seniorenrates SSR öffnet der neue Verfassungsartikel Tür und Tor für eine Demontage der Krankenversicherung als soziale Absicherung im Krankheitsfall. Er kann zu einer starken Leistungsverminderung in der Grundversicherung führen. Diese würde vor allem die älteren Versicherten treffen. Gesundheitliche Probleme würden hinsichtlich ihrer Behandlung der Allmacht der Krankenversicherer unterworfen.
Aus diesen Gründen hätte der neue Verfassungsartikel folgende unakzeptable Konsequenzen:

• das Risiko, dass die Krankenversicherer den älteren Menschen die erforderlichen Leistungen in der Langzeitpflege nicht mehr vergüten;

• den Verlust der Wahlfreiheit seines Arztes und seiner Therapeuten;

• die grundsätzliche Verringerung der kassenpflichtigen Leistungen;

• eine monopolistische Verwaltung der Kosten und der Gesundheitspolitik durch die Krankenversicherer;

• Infragestellung des obligatorischen Charakters der Grundversicherung, der Qualitätssicherung bei den Leistungen und vor allem der Solidaritäten, worauf die Grundversicherung basiert;

• Abkehr von der Grundversicherung, hin zu Konkurrenz-Prinzipien und Marktgesetzen, die im Gesundheitswesen nicht angemessen sind.

Der SSR empfiehlt daher den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, am 1. Juni NEIN zu diesem neuen Verfassungsartikel zu sagen.

Auskünfte erteilen gerne:

Peter Seiler, Präsident SSR-Arbeitsgruppe „Gesundheit“, Tel. 031 351 43 34, E-Mail p-k-seiler@bluewin.ch

Gérard Heimberg, Mitglied SSR-AG "Gesundheitt" Tel. 021 807 36 36, E-Mail: gheimberg@bluewin.ch (en français)