Der Schweizerische Seniorenrat SSR freut sich über das Beratungsergebnis der Kommission Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) betreffend Pflegefinanzierung. In diesem Bereich hat sich der Schweizerische Seniorenrat immer für höhere Freigrenzen für den Bezug von Ergänzungsleistungen engagiert. Die Freigrenze soll nun für Einzelpersonen und für Ehepaare erhöht werden. Für Wohnei-gentum soll Ehepaaren auch dann … mehr
Der Schweizerische Seniorenrat SSR freut sich über das Beratungsergebnis der Kommission Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) betreffend Pflegefinanzierung. In diesem Bereich hat sich der Schweizerische Seniorenrat immer für höhere Freigrenzen für den Bezug von Ergänzungsleistungen engagiert. Die Freigrenze soll nun für Einzelpersonen und für Ehepaare erhöht werden. Für Wohnei-gentum soll Ehepaaren auch dann eine Freigrenze von 300’000 Franken gewährt werden, wenn ein Ehepartner zu Hause und nicht im Heim gepflegt wird und Hilflosenentschädigung bezieht.
Ebenfalls begrüsst der Schweizerische Seniorenrat, dass die SGK-NR die Kostenbe-teiligung der Pflegebedürftigen auf maximal 20% begrenzt. |
Für Auskünfte:
Peter Seiler, Präsident der SSR-Arbeitsgruppe Gesundheit, 3005 Bern, Tel. 031 351 43 34, E-Mail: p-k-seiler@bluewin.ch