Schweizerischer Seniorenrat lehnt Kantonalisierung der Ergänzungsleistungen für Bewohner von Alters- und Pflegeheimen ab

Bern, 10. Februar 2003. Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) hat sich einstimmig für eine Bundeslösung der Ergänzungsleistungen (EL) für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ausgesprochen.

Der Schweizerische Seniorenrat bekämpft damit den Vorschlag des Neuen Finanzausgleichs (NFA), die EL für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zu kantonalisieren und hofft, dass der Nationalrat die Neuregelung im Bereich der EL aus dem NFA-Paket streicht. Geschieht dies nicht, muss der Schweizerische Seniorenrat den NFA bei der kommenden Verfassungsabstimmung bekämpfen.

Es kann aus Sicht des Schweizerischen Seniorenrates nicht hingenommen werden, dass in diesem für Altersrentnerinnen und Altersrentner wichtigen Bereich einschneidende kantonale Unterschiede entstehen. Etwas mehr als die Hälfte der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner – rund 40’000 Personen und ihre Angehörige – wären betroffen.

Die Vielfalt der kantonalen Prämienverbilligungssysteme im Krankenversicherungsbereich zeigt das Problem, das durch die Kantonalisierung der EL entstehen würde, klar auf. Das EL-System sollte vielmehr so verbessert werden, dass die Niederlassungsfreiheit auch bei einem Heimeintritt gewährleistet ist, was heute leider nicht immer der Fall ist. Es sollte beispielsweise möglich sein, ein Heim in der Nähe der eigenen erwachsenen Kinder zu wählen.

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