Seniorenrat: Ja zum nachträglichen Einkauf in die Säule 3a

Wer in seinem Erwerbsleben nicht immer den vollen Betrag in die 3. Säule einzahlen konnte, soll dies während einer gewissen Zeitspanne nachholen und von den Steuern abziehen können: Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) spricht sich dafür aus, dass solche Beitragslücken unter bestimmten Bedingungen geschlossen werden können. Denn diese Möglichkeit kommt vor allem Frauen zugute, welche in erster Linie von Einkommenslücken und damit von zu tiefen Beiträgen im Alter betroffen sind.

 

Wer in seinem Erwerbsleben keine oder nur Teilbeträge in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) einzahlen konnte, soll diese Lücken in Zukunft nachträglich schliessen können: Eine entsprechende Änderung in der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) ist bis zum 6. März in der Vernehmlassung.

 

Der SSR unterstützt diese Möglichkeit, Beitragslücken zu schliessen und so die persönliche Altersvorsorge zu stärken. «Es sind noch immer vor allem Frauen, die Teilzeit arbeiten oder längere Zeit nicht erwerbstätig waren und deshalb markante Einbussen in ihrer Altersvorsorge in Kauf nehmen müssen», betont Co-Präsidentin Esther Waeber-Kalbermatten. Generell sind die Lebensentwürfe heute nicht mehr linear, eine Vollzeitstelle nicht die Regel. Auch längere Ausbildungen, Arbeitsunterbrüche, Stellenwechsel etc. führen dazu, dass Anzahl Arbeitsjahre und Lohnniveau nicht ausreichen, um eine maximale AHV-Rente zu erhalten und über eine genügend solide Säule 2 zu verfügen.

 

Eine Stärkung der privaten Vorsorge ist aus Sicht des SSR aber auch aus anderen Gründen sinnvoll: Ziel der Altersvorsorge ist, dass die versicherte Person ihren bisherigen Lebensstandard nach der Pensionierung dank AHV und beruflicher Vorsorge in angemessener Weise aufrechterhalten kann. Dies ist seit längerer Zeit nicht mehr der Fall. Die intensiven Diskussionen um die Altersvorsorge oder aktuell um eine 13. AHV zeigen die Verunsicherung und die Sorge um die 1. und 2. Säule. Auch bei der 2. Säule sind die Zukunftsaussichten nicht rosig – tiefere Zinsen und Senkung des Umwandlungssatzes wecken die Befürchtung, dass auch das Einkommen aus dieser Rente sinken dürfte. Das bekommen all jene – also die meisten – zu spüren, welche nicht auf die AHV-Maximalrente zählen können und auch bei der Pensionskasse aufgrund des Erwerbseinkommens oder -lücken Einbussen in Kauf nehmen müssen. Mit der Vorlage wird eine Tür geöffnet, damit Betroffene rückwirkend auf 10 Jahre ihre private Vorsorge stärken können.

 

„Wir begrüssen, dass die nachträglichen Einzahlungen von den Steuern abgezogen werden können“, hält Co-Präsident Reto Cavegn fest, „dies bedeutet zwar Steuerausfälle für die Kantone, beim Bezug des Kapitals aus der Säule 3a wird jedoch eine Kapitalsteuer fällig“.

Der SSR ist auch mit den vorgesehenen Einschränkungen einverstanden. Dazu zählt auch, dass über 65jährige Erwerbstätige nur bis maximal 5 Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalter

 

Vernehmlassung, Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) im Hinblick auf die Einführung von Einkäufen in der Säule 3a