Die Bundesratsentscheide vom 20. März 2020
Im Kampf gegen das Corona-Virus verschärft der Bundesrat die Massnahmen weiter. Denn noch werden die bisherigen Massnahmen und das Abstandhalten zu wenig befolgt. Darum gilt ab Mitternacht:
Ansammlungen von über 5 Personen im öffentlichen Raum sind verboten. Das Verbot gilt namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Die Polizei kann bei Nichteinhaltung eine Busse von 100 Franken gegen alle Beteiligten aussprechen. Bei Versammlungen von unter 5 Personen ist gegenüber anderen Personen unbedingt ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten. Das sind mehr als zwei Armlängen !
Diese Empfehlungen müssen nun unbedingt bei allen ankommen. Was uns alle schützt, ist unser Verhalten». Damit retten wir Leben – Es geht um Solidarität ! sagte Innenminister Alain Berset.
Angesichts der drohenden Personalknappheit sollen Zivilschützer helfen
Neben 8000 Soldaten stellt der Bundesrat den Kantonen ein Kontingent an Zivilschützern zur Verfügung. Diese stehen auf Abruf zur Verfügung. Sie sollen vor allem in der Pflege, im Gesundheitswesen und in der Altenpflege eingesetzt werden.
Den Spitälern verbietet der Bundesrat, Wahleingriffe vorzunehmen, d.h. Operationen, die auch zu einem anderen Zeitpunkt vorgenommen werden können.
Der Bundesrat ruft alle Generationen zur Solidarität auf! Die Lage ist ernst! Darum gilt sich und die anderen schützen – indem wir uns strikt an die bundesrätlichen RegeIn halten.
Zu danken, allen, die sich im Gesundheitswesen, in der Aufrechterhaltung der Infrastruktur und der Sicherheit engagieren – ist wichtig – noch wichtiger ist jetzt, wozu uns Bundesrat, Ärzteschaft und Pflegende täglich aufrufen:
„Bleibt zu Hause Leute!“
Schweizerischer Seniorenrat
Das Präsidium: Bea Heim, Copräsidentin