Sind Kundengelder bei Banken garantiert, wenn diese in Konkurs gehen?

Ein Kleinunternehmer hat sich besorgt gezeigt, ob von Schweizer Banken entgegengenommene Kundengelder auch gesichert sind, wenn eine Bank in Konkurs gerät. Eine wichtige Frage, vor allem auch in der aktuellen Zeit der extremen Anzahl von Kreditgesuchen bei den Banken.

 

In einem Faktenblatt bestätigt die Finma, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, dass die Einlagen von Bankkunden einerseits durch das System der Einlagensicherung, andererseits durch die bevorzugte Behandlung im Konkursfall geschützt sind.

 

Diesbezüglich gelten in der Schweiz 100’000 Schweizer Franken pro Kunde als privilegierte Einlagen und werden durch die Einlagensicherung gedeckt, sofern diese Einlagen bei einer schweizerischen Geschäftsstelle einer Bank geführt werden.

 

Ein grosser Teil der privilegierten Einlagen ist durch das gesetzlich verankerte Einlagensicherungssystem von «esisuisse» abgesichert. Für diese gesicherten Einlagen stellt esisuisse, respektive alle ihre Mitglieder, das sind sämtliche Banken und Wertpapierhäuser in der Schweiz, im Falle eines Bankenkonkurses Geld für eine schnelle Auszahlung an die berechtigten Gläubiger zur Verfügung. Folglich sind nachstehend privilegierte Einlagen durch esisuisse bis maximal CHF 100’000 gesichert:

 

Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen, also z.B. Privat-, Spar-, Anlage-, Lohn-, Nummern-, Depositenkonten und Kontokorrent.

 

Achtung: Privileg und Sicherung gelten nur pro Einleger und Bank. Verfügt ein Bankkunde über mehrere Konten bei derselben Bank, werden die Guthaben addiert, wobei sich das Privileg und die Sicherung auf gesamthaft CHF 100’000 beschränkt.

 

Weitere Informationen finden sich im

– Faktenblatt SCHUTZ DER BANKEINLAGEN der Finma auf

www.finma.ch/de/dokumentation/finma-publikationen/faktenblätter

sowie im

– Blatt FRAGEN UND ANTWORTEN der esisuisse auf www.esisuisse.ch/de/faq

 

Josef Lehmann

Leiter Arbeitsgruppe STEUERN, FINANZEN UND WIRTSCHAFT

 

Kontakt:

Bea Heim, Copräsidentin Roland Grunder, Copräsident

079 790 52 03 079 669 98 02

 

Schweizerischer Seniorenrat

Hopfenweg 21 CH-3007 Bern