Stabilisierung der AHV unvermeidlich!

Der SSR hält in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage ‘AHV 21’ fest, dass eine Zusatzfinanzierung gefunden werden muss. Er unterstützt mehrheitlich ein Referenzalter 65 für Frauen und Männer, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und die geplanten Massnahmen zugunsten von Frauen der Jahrgänge 1958 – 1966.

Auskünfte erteilt der Präsident der SSR Arbeitsgruppe Soziale Sicherheit RA Josef Bühler,

079 138 31 45.

AHV_21_-_Stellungnahme_des_SSR_an_den_Bundesrat_01