Die Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz (ELV) ist sehnlichst erwartet worden, reichen doch die Ergänzungsleistungen – insbesondere die Mietzinsmaxima – seit langem nicht mehr aus für eine würdige Lebensführung.
Die Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz (ELV) ist sehnlichst erwartet worden, reichen doch die Ergänzungsleistungen – insbesondere die Mietzinsmaxima – seit langem nicht mehr aus für eine würdige Lebensführung.