Am 9. Juni 2020 hat das Parlament die gesetzlichen Grundlagen für eine Tracing-App genehmigt, welche den Schutz der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer garantieren soll.
Diese Smartphone-App wurde in der Schweiz von der EPFL in Zusammenarbeit mit dem ETHZ und dem BAG entwickelt und soll ab Ende Juni der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Sie erleichtert den Kampf gegen eine neue Welle der Pandemie und kann damit unser Land vor einer erneuten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Katastrophe schützen.
Das Bedürfnis nach einer sicheren Verwendung dieser App wirft eine Anzahl von Fragen auf. Darauf soll im Folgenden eingegangen werden.
Wie funktioniert es?
Die App soll via Smartphone anzeigen, ob jemand engeren Kontakt hatte mit einer Person, welche mit dem Virus infiziert ist. Wenn Sie die App wie viele andere Personen auf ihrem Smartphone heruntergeladen haben, wird ihr Gerät Alarm schlagen, sobald Sie mit jemandem, der Symptome einer Ansteckung aufweist oder mit einem positiven Ergebnis getestet worden ist, während der Ansteckungszeit zehn bis fünfzehn Minuten im Abstand von weniger als zwei Metern Kontakt hatten.
In diesem Fall erhalten Sie von einer medizinischen Fachperson den Verwendungscode, den Sie auf ihr Smartphone eintippen und damit eine medizinische Hotline anrufen können, um die weiteren Schritte zu veranlassen. Ziel der ganzen Übung ist es, die Kontaminationskette so schnell wie möglich zu durchbrechen, indem die möglichen Träger der Krankheit schnell isoliert und ihre Ausbreitung verhindert werden.
Das Ganze ist völlig anonym. In jedem Fall wird ein eindeutiger Identifikationscode erstellt, der alle fünfzehn Minuten mithilfe der Bluetooth-Funktechnologie geändert wird, um eine eindeutige Identifikation zu garantieren. Diese Codes werden im Smartphone gespeichert. Dadurch wird sich Ihr Telefon daran erinnern, dass Sie sich an einem bestimmten Tag in der Nähe eines Patienten aufhielten, ohne dessen Namen oder die Kontaktzeit preiszugeben.
Immer aktiv und individuelle Verantwortung ?
Bei der Installation der App werden Sie ausdrücklich um Erlaubnis zur Verwendung von Bluetooth und für den Erhalt von Benachrichtigungen gebeten. Sie haben nichts weiter zu tun, als Ihr Telefon zu aktivieren. Im Flugzeugmodus ist dies allerdings ausgeschlossen Im Übrigen liegt es wie bisher in Ihrer Verantwortung, den unbefugten Zugriff auf Ihre eigenen Daten auf Ihrem Smartphone zu schützen.
Wenn Sie während der Ansteckungsperiode Kontakt mit infizierten Personen hatten, erhalten Sie eine entsprechende Meldung, z. B.: «Mögliche Infektion. 6. Juni 2020 / seit 1 Tag “. Anschließend werden Sie von der App gebeten, sich an die Infoline-Coronavirus des BAG zu wenden und Fragen eines Arztes zu beantworten, der Sie über das weitere Vorgehen orientieren wird.
Respekt von der Privatsphäre
Die App darf nur für die Verfolgung des Coronavirus verwendet werden. Alle Daten werden nur auf dem Telefon des Benutzers gespeichert und anonymisiert. Wenn die App auf einem Smartphone desinstalliert wird, werden alle gespeicherten Daten gelöscht.
Stellungnahme des SSR (Vorschlag der ICT WGr)
In Anbetracht der heute noch prekären Gesundheitssituation und dem Risiko einer zweiten Welle der COVID-19-Pandemie in unserem Land schliesst sich der Schweizer Seniorenrat SSR den Entscheidungen des Bundesrates und des Parlamentes an und empfiehlt nachdrücklich, die Coronavirus-Tracking-App herunterzuladen.
Link zu Herunterladung der App
SSR – AGr IKT
Roland Grunder, Präsident Pierre Scherb, Mitglied