11. AHV-Revision : Indexierung der AHV-Renten

Die vorgesehenen neuen Maßnahmen könnten zur Folge haben, daß diese Indexierung stark verlangsamt oder sogar blockiert wird. Sie würden eine empfindliche Reduktion der Kaufkraft der Pensionierten mit bescheidenem Budget bedeuten. Sie würden vor allem Leute treffen, die mit einer kleinen Rente oder sogar ohne Leistung aus der 2. Säule auskommen müssen. Diese Maßnahmen würden eine … mehr

Die vorgesehenen neuen Maßnahmen könnten zur Folge haben, daß diese Indexierung stark verlangsamt oder sogar blockiert wird. Sie würden eine empfindliche Reduktion der Kaufkraft der Pensionierten mit bescheidenem Budget bedeuten. Sie würden vor allem Leute treffen, die mit einer kleinen Rente oder sogar ohne Leistung aus der 2. Säule auskommen müssen. Diese Maßnahmen würden eine Entfremdung der AHV-Renten bewirken, deren Zweck in der Bundesverfassung wie folgt formuliert ist: „die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken“. Die Verschlechterung der Indexierung wird die Pensionierten zwingen, vermehrt die Ergänzungsleistungen zu beanspruchen oder gar die Sozialhilfe von Kantonen oder Gemeinden zu beantragen, die selber gegen die Finanzknappheit kämpfen.

Dem AHV-Ausgleichsfonds geht es, kurzfristig betrachtet, gar nicht so schlecht, vor allem nicht, wenn man ihn vom IV-Defizit entlastet. Entgegen der vom Bundesrat für die Zeitspanne 1998 – 2005 vorgesehenen Abnahme um 7 Milliarden zeigen die Rechnungen 2005 eine Zunahme von 8 Milliarden (somit 15 Milliarden Unterschied zwischen Prognose und Realität). Der SSR ist bereit, zur Suche nach Lösungen für die Finanzierung der AHV mittel und langfristig beizutragen. Der SSR beantragt die Beibehaltung des heutigen Systems mit Anpassung Entwicklung des Mischindexes im zweijährigen Rhythmus.

Beitragsbefreiung für die wiederbeschäftigten Rentner

Der SSR schlägt einen Kompromiß vor, indem diese Franchise nicht aufgehoben, sondern von 16’800 auf 6’000 Fr. reduziert wird. Dies würde die vielen Arbeiten und Dienstleistungen berücksichtigen, die viele Rentner ehrenamtlich oder mit einem sehr bescheidenen Salär leisten.

Vorzeitige Pensionierung

ine solche Leistung sollte einen universellen Charakter haben und von der AHV abhängig sein. Aber nicht von der EL, die auf Antrag bewilligt wird unter Beweis der Bedürfnisklausel: das Verfahren ist ohnehin kompliziert, administrativ wenig durchschaubar und von Kanton zu Kanton unterschiedlich, was zu einem Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag führt. Ferner bedauern wir, dass die Finanzierung durch Erhöhung des Rentenalters bei den Frauen ermöglicht werden soll. Wir glauben auch nicht, dass sie tatsächlich den Menschen aus der unteren Mittelklasse zugute kommen würden. Alle diese Überlegungen führen dazu, dass der SSR diese vorzeitige Pensionierungsleistung ablehnt.

für die Arbeitsgruppe Soziale Sicherheit
Gérard Heimberg, Präsident
Personnes de contact :

Heidi Deneys, co-présidente
Rue Monique Saint-Hélier 5 , 2300 La Chaux-de-Fonds , 032/ 968’50’54 , hdeneys@bluewin.ch

Klara Reber, co-présidente
Rudolfstrasse 23, 8400 Winterthur, 052/212’61’43, klara.reber@bluewin.ch

Gérard Heimberg, président du GT Sécurité sociale
En Roveray , 1170 Aubonne , 021/807’36’36 , gheimberg@bluewin.ch

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