Der Bundesrat wollte ausgesteuerten Arbeitslosen ab dem 60. Altersjahr bis zur ordentlichen Pensionierung den Gang zur Sozialhilfe ersparen und zwar unter gewissen Bedingungen. Der Ständerat war mit dem Grundsatz eine gewisse Hilfe zu gewähren einverstanden, hatte die Vorschläge des BR aber massiv gekürzt.
Die SGK des Nationalrates hat nun beschlossen, dass Personen nach Vollendung des 60. Altersjahrs anspruchsberechtigt sind, was eine Verbesserung bedeutet und bewirkt, dass ältere Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, nicht in die Sozialhilfe abstürzen, resp. einer Altersarmut entgehen können.
Unverändert sollen die Übergangsleistungen von Steuern befreit sein, wie dies beide Räte beschlossen haben.
Der Seniorenrat weist noch einmal darauf hin, wie wichtig die Überbrückungsleistungen für ältere arbeitslose Menschen sind, ist doch das Finden einer neuen Arbeitsstelle sehr schwierig und fast unmöglich.
Mit freundlichen Grüssen
Schweizerischer Seniorentat
Bea Heim, Copräsidentin Roland Grunder, Copräsident
Schweizerischer Seniorenrat – Conseil Suisse des Aînés – Consiglio Svizzero degli Anziani
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