Der Schweizerische Seniorenrat SSR begrüsst den Vorschlag der SGK-NR Kommission vom 21.2. 2020 zur Vorlage Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Der SSR erwartet vom Parlament diese Korrektur im Sinne der Nationalratskommission anzunehmen und zu beschließen.

Der Bundesrat wollte ausgesteuerten Arbeitslosen ab dem 60. Altersjahr bis zur ordentlichen Pensionierung den Gang zur Sozialhilfe ersparen und zwar unter gewissen Bedingungen. Der Ständerat war mit dem Grundsatz eine gewisse Hilfe zu gewähren einverstanden, hatte die Vorschläge des BR aber massiv gekürzt.

 

Die SGK des Nationalrates hat nun beschlossen, dass Personen nach Vollendung des 60. Altersjahrs anspruchsberechtigt sind, was eine Verbesserung bedeutet und bewirkt, dass ältere Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, nicht in die Sozialhilfe abstürzen, resp. einer Altersarmut entgehen können.

 

Unverändert sollen die Übergangsleistungen von Steuern befreit sein, wie dies beide Räte beschlossen haben.

 

Der Seniorenrat weist noch einmal darauf hin, wie wichtig die Überbrückungsleistungen für ältere arbeitslose Menschen sind, ist doch das Finden einer neuen Arbeitsstelle sehr schwierig und fast unmöglich.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Schweizerischer Seniorentat

 

Bea Heim, Copräsidentin                                                                            Roland Grunder, Copräsident

 

Schweizerischer Seniorenrat – Conseil Suisse des Aînés – Consiglio Svizzero degli Anziani

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