Bei der Steuerreform misst der Ständerat berufstätige Ehepaare und Rentnerehepaare mit unterschiedlichen Ellen. Aktive berufstätige Ehepaare und pensionierte, früher berufstätige Ehepaare werden ungleich behandelt. Derartige Diskriminierungen widersprechen der Bundesverfassung. Der SSR hat daher guten Grund, sich im Nationalrat vehement für Rentnerehepaare einzusetzen. Unverständlicherweise gilt diese Regelung nicht für pensionierte Ehepaare, die früher beide berufstätig waren … mehr
Bei der Steuerreform misst der Ständerat berufstätige Ehepaare und Rentnerehepaare mit unterschiedlichen Ellen. Aktive berufstätige Ehepaare und pensionierte, früher berufstätige Ehepaare werden ungleich behandelt. Derartige Diskriminierungen widersprechen der Bundesverfassung. Der SSR hat daher guten Grund, sich im Nationalrat vehement für Rentnerehepaare einzusetzen. |
Unverständlicherweise gilt diese Regelung nicht für pensionierte Ehepaare, die früher beide berufstätig waren und nun über zwei Renteneinkommen der Zweiten Säule verfügen. Die verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Konkubinatspaaren bleibt also für Rentnerehepaare in diesem Punkt weiterhin bestehen. Dies ist eine klare Diskriminierung, welche der Schweizerische Seniorenrat ablehnt. Er verlangt, dass diese Massnahme im Eidg. Parlament noch entsprechend korrigiert wird. |
Die zweite Massnahme, nämlich die Einführung eines neuen Sozialabzuges für Verheiratete von CHF 2’500 gilt sowohl für Rentnerehepaare als auch für Einverdienerehepaare. Dies ist korrekt. |
Der Ständerat hat die Vorlage des Bundesrates über die Ehepaarbesteuerung unverändert angenommen, somit wird das Geschäft voraussichtlich in der Herbstsession in den Nationalrat kommen. |
Auskünfte erteilen gerne:
Heidi Deneys, SSR-Co-Präsidentin, Tel. 032 968 50 5, E-Mail: hdeneys@bluewin.ch
Dr. Klara Reber, SSR-Co-Präsidentin Tel. 052 212 61 43, E-Mail klara.reber@bluewin.ch