Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) ruft die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, sich zu einigen und ein mehrheitsfähiges Gesamtpaket zur Reform der Altersvorsorge 2020 zu präsentieren. Ein erneutes Scheitern einer Revision der Sozialwerke können wir uns nicht leisten.
Der SSR befürwortet eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV um linear 1 Prozent. Damit tragen auch die heutigen Rentnerinnen und Rentner solidarisch zur Ausfinanzierung der ersten Säule bei.
Der SSR lehnt automatische Massnahmen (Interventionsmechanismus) bei einer Unterdeckung des AHV-Ausgleichsfonds ab. Eine Lösung über den parlamentarischen Weg ist zu suchen. Eine im Raum stehende Erhöhung des Rentenalters auf 67 würde einen Abstimmungserfolg gefährden.
Die Witwen- und Witwerrente sowie die Kinderrente aus der AHV müssen beibehalten werden. Die gesellschaftliche Entwicklung ist noch nicht so weit fortgeschritten, dass insbesondere der Rentenanspruch der Witwen beschränkt werden kann.
Unter dem Strich muss das heutige Rentenniveau gehalten werden. Um die Senkung des Mindestumwandlungssatzes bei der zweiten Säule auszugleichen, schliesst sich der SSR der Meinung des Ständerates an und befürwortet die Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken bzw. auf 155 Prozent der Maximalrente für Ehepaare.