Scherbenhaufen bei den Sozialwerken unverzüglich eliminieren.
Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) bedauert die Ablehnung des Reformpaketes Altersvorsorge 2020 durch das Schweizer Stimmvolk.
Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) bedauert die Ablehnung des Reformpaketes Altersvorsorge 2020 durch das Schweizer Stimmvolk.
Die Nein-Kampagne lamentiert, dass die Mehrwertsteuer steigen wird. Dadurch verteuert sich auch das Bier im Stammlokal. Der SSR stellt richtig: In den nächsten drei Jahren ändert sich nichts.
Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) begrüsst die Vorlage „Weiterentwicklung der Invalidenversicherung“. Mit dem Ziel, vor allem eine Eingliederungs-versicherung zu werden, ist sie auf dem richtigen Weg.
Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) unterstützt das Ziel der „Vernehmlassungsvorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule “, inskünftig die Aufsicht vorausschauend und risikoorientiert zu gestalten.
Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) begrüsst, dass der Allgemeine Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) durch die vorliegende Revision wieder auf den aktuellen Stand gebracht wird.
Als « Stimme der älteren Bevölkerung » spricht sich der Schweizerische Seniorenrat (SSR) klar für ein Ja zum Reformpaket der Altersvorsorge aus, über das am 24. September abgestimmt wird.
Dass laufende Renten der 2. Säule nicht gekürzt werden dürfen, war bis anhin von keiner Seite bestritten. Trotzdem verlangte eine Pensionskasse vor Bundesverwaltungsgericht die Erlaubnis, laufende Renten zu kürzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die bei der Pensionierung versprochenen Renten nachträglich nicht gekürzt werden dürfen.
Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) lehnt die Festschreibung eines Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen ab, unterstützt aber mehrheitlich eine letztmalige Verlängerung bis Ende 2020.
Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) ist damit einverstanden, dass die periodische ärztliche Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr heraufgesetzt werden soll. Der SSR begrüsst es, wenn diese verkehrsmedizinische Untersuchung alle drei Jahre stattfindet im Gegensatz zum vorgeschlagenen 2-Jahres-Rhythmus. Die meisten Senioren sind heute gesünder, ferner können Kosten eingespart werden. Da der Vollzug bei den Kantonen liegt, ist eine einheitliche Durchführungspraxis nicht gewährleistet. Die Konferenz der Strassenverkehrsämter sollte deshalb zwingend das Vorgehen koordinieren.
Bei einer Hörminderung an beiden Ohren erhalten Betroffene im AHV-Alter einen Pauschalbetrag von 630.- Franken für lediglich ein Hörgerät. Die IV hingegen unterstützt in gleicher Situation mit 1’650.- Franken den Kauf von zwei Hörgeräten.