Die Rentnervertretungen müssen feststellen, dass der Nationalrat dem geforderten Pauschalabzug zwar zugestimmt, die weitergehenden berechtigten Anliegen von pensionierten Doppelverdiener-Ehepaaren aber keine Beachtung geschenkt hat. Folge: die betroffenen Rentnerehepaare müssen sich ihre verfassungsmässigen Rechte bis vor Bundesgericht erkämpfen.
In einer breit angelegten Informationsaktion haben der Schweiz. Seniorenrat und die beiden Dachorganisationen VASOS und SVS ihren Lösungsvorschlag zur Verhinderung der Diskriminierung von Rentner-Ehepaaren mit früherem Doppeleinkommen dargestellt. Sie konnten auf ihre Abklärungen bei der Eidg. Steuerverwaltung verweisen. Danach beträgt bei einem Renteneinkommen von gemeinsamen Fr. 90’000.- die Bundessteuer bei Konkubinatspaaren CHF 591.-, bei pensionierten Verheirateten gemäss Botschaft aber mehr als das Doppelte, nämlich CHF 1’296.-. Diese Belastung steht in keinem Verhältnis zur 10 %-igen Differenz, die vom Bundesgericht toleriert wurde (vgl. dazu Einkommens-Tabelle der vorgängigen Medienmitteilung). |
Die Rentnerorganisationen haben zudem begründet, warum die Steuerausfälle von angeblich CHF 180 Mio auf einer falschen Schätzung beruhen. |
Die Rentnerorganisationen werden daher die nächste Gelegenheit nutzen, um das alterspolitisch wichtige Thema der Steuerdiskriminierung von Rentner-Ehepaaren erneut auf den Tisch zu bringen. |
Zugleich besteht für betroffene Rentner-Ehepaare mit früherem Doppel-Einkommen die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Rechtssprechung des Bundesgerichtes signalisiert gute Chancen, um auf diesem Weg eine Milderung der Heiratsstrafe zu erreichen, analog zu jener von erwerbstätigen Ehepaaren. |
Dr. Klara Reber, SSR-Co-Präsidentin Tel. 052 212 61 43, Mail klara.reber@bluewin.ch
Heidi Deneys, SSR-Co-Präsidentin, Tel. 032 968 50 54; Mail: hdeneys@bluewin.ch
Für SVS: a. Nationalrat Hans Werner Widrig, Tel. 081 302 17 95, Mail h.w.w@bluewin.ch
Für VASOS: a. Nationalrätin Angeline Fankhauser, Co-Präsidentin, Tel. 061 402 15 33, Mail: a.fankhauser@intergga.ch