Der SSR begrüsst das Gesetz grundsätzlich. Allerdings erwartet er, dass die älteren Menschen explizit im Gesetz erwähnt werden.
Der SSR verweist dazu namentlich auf die Nationale Arbeitstagung „Altern und Gesundheit“ im Jahr 2005. Damals hielt der EDI-Departementschef fest, der Bund sei bereit, gemeinsam mit den Kantonen eine nationale Strategie zur Förderung der Gesundheit und Stärkung der Autonomie im Alter zu initiieren und dabei die Koordinationsfunktion wahrzunehmen. Dies kommt auch im bundesrätlichen Bericht zur Altersstrategie (2007) zum Ausdruck. Eine SSR-Umfrage bei seinerzeitigen Tagungsteilnehmern signalisiert allerdings, dass entsprechende Bundesaktivitäten kaum zur Kenntnis genommen worden sind. Deshalb ist die Erwähnung älterer Menschen beim Zugang zu den Fortschritten der Prävention ein wichtiges Signal. |
Der SSR legt Wert darauf, dass der Hinweis auf die ältere Bevölkerung zu gezielten präventiven Umsetzungsstrategien führen wird, namentlich im Bereich der Krebsprävention (z.B. Prostatakrebs, Brustkrebs, usw.).