Radio- und TV-Gebühren: Ja zu Service public und zur Entlastung von Rentnerinnen und Rentner

Ein unabhängiges und leicht zugängliches Medienangebot ist für Seniorinnen und Senioren zentral. Zugleich sind aber viele ältere Menschen auf eine finanzielle Entlastung angewiesen, weil sie wegen den steigenden Kosten finanziell an ihre Grenzen stossen. Der Schweizerische Seniorenrat SSR befürwortet deshalb den Vorschlag des Bundesrates, die Radio- und TV-Gebühren moderat zu senken, fordert aber zusätzliche Entlastungen von armutsbetroffenen oder -gefährdeten Haushalten.

 

Der Seniorenrat schliesst sich dem Vorschlag des Bundesrates an: Dieser will die Radio- und TV-Gebühren in zwei Etappen von 335 auf 300 Franken senken. Zudem sollen Unternehmen bis zu einem jährlichen Umsatz von 1,2 Millionen Franken (bislang 500’000 Franken) von der Gebühr befreit werden. Er verlangt zudem, dass Rentnerinnen und Rentner wie bisher von der Serafe-Gebühr befreit sind, wenn sie Ergänzungsleistungen beziehen.

 

Der Seniorenrat ist überzeugt, dass ein unabhängiges und differenziertes Service public-Angebot für die Seniorinnen und Senioren aller Landesteile wichtig ist. Insbesondere für jene älteren Menschen, welche in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, stellen Radio und Fernsehen tägliche und leicht zugängliche Begleiter. Die SRG muss die Mittel zur Verfügung haben, um ihren journalistischen Auftrag in allen vier Sprachregionen erfüllen zu können.

 

Der Seniorenrat kann aber nicht die Augen vor der Tatsache verschliessen, dass immer mehr Rentnerinnen und Rentner finanziell an ihre Grenzen kommen: Seit 2021 steigen die Lebenshaltungskosten. 2022 stiegen sie um 2.8 %, 2023 nochmals um 2.1 %.  Der starke Prämienkostenschub bei den Krankenkassenkassenprämien kommt noch hinzu. Die höheren Kosten für Energie, Miete oder Konsumgüter belasten die Budgets der älteren Bevölkerung massiv. Selbst mittlere Einkommensklassen sind immer stärker betroffen. Eine Reduktion der Radio- und Fernsehabgabe entlastet diese Haushalte.

 

Der Seniorenrat schlägt weiter vor abgestufte Gebühren für tiefe Einkommen. Eine Gebühr von 200 Franken sieht er für armutsbetroffene oder gefährdete Haushalte mit einem Einkommen unter 50’000 Franken als angemessen.

 

Die Initiative «200 Franken sind genug» lehnt der Seniorenrat hingegen ab: Diese verlangt, dass die Gebühren für die SRG von heute 335 Franken auf 200 Franken gesenkt werden.

 

SSR-Stellungnahme zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung