Stellungnahme zur Teilrevision der Radio und Fernsehverordnung mit Bezug zur Eidgenössischen Volksinitiative 200 Franken sind genug

Gerade ältere, und vor allem nicht mehr mobile Menschen, sind auf leicht zugängliche Medien wie Radio und Fernsehen angewiesen. Ein unabhängiges und differenziertes Service public Angebot ist für die Seniorinnen und Senioren aller Landesteile grundsätzlich sehr wichtig

 

Auswirkung der Radio- und Fernsehabgabe auf kleine und mittlere Einkommen

Andererseits schmerzen die Kostenhöhen der Medienbudgets insbesondere Rentnerinnen und Rentner massgeblich, gerade auch in Anbetracht der Teuerungsentwicklung inklusive den massiven Prämienschüben der Krankenkassen mit ihren Auswirkungen auf die Renten. In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass unter der heutigen Regelung Rentnerinnen und Rentner, die Ergänzungsleistungen beziehen, von den Serafe-Gebühren befreit werden können. Allerdings stossen weitere Einkommensklassen durch die Inflation, höhere Mieten, hohe Krankenkassen- und Energiekosten an Belastungsgrenzen. Eine Reduzierung der Radio- und Fernsehabgabe für Private entlastet die Haushalte.

 

Radio- und Fernsehabgabe zugunsten eines demokratischen Service public

Je vielfältiger die Medien sind, desto leichter ist eine objektive Meinungsbildung möglich. Die SRG muss ihren journalistischen Auftrag erfüllen können. Die SRG deckt mir ihren Radio- und Fernsehprogrammen alle vier Sprachregionen der Schweiz ab und leistet so einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt sowohl für die ganze Nation wie auch für die Regionen und Generationen sowie das demokratische politische System. Für den SSR/CSA ist ein seriöser, objektiver und verbindender Service public unverzichtbar.

 

Auswirkungen einer Reduzierung von Radio- und Fernsehabgabe auf den Service public

Wie der Bundesrat in seinem Bericht feststellt, belasten die wirtschaftlichen Entwicklungen die privaten Haushalte wie auch die Firmen. Bei der SRG können zwar durchaus gewissen Sparpotentiale ausgemacht werden, zum Beispiel beim Sport, bei der Unterhaltung, den Spartensendern (Swisspop, Swissjazz etc.) oder dem Einsatz von mehreren Moderatoren für die gleiche Sendung.

Eine zu starke Reduzierung der Radio- und Fernsehgebühren gefährdet jedoch einen unabhängigen Journalismus. Es besteht das Risiko, dass die SRG mit dem Ausbau von Werbung den Gebührenverlust kompensieren würde. Zu befürchten sind Qualitätseinbussen bei Mediengefässen im Informations-, News- oder Kulturbereich. Gerade im Alter sind Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mit Printmedien informieren können, auf unabhängige und objektive Radio- und Fernsehprogramme angewiesen. Die SRG ist per Gesetz und Verordnung verpflichtet, die gesamte Bevölkerung zu versorgen. Bereits heute haben Menschen mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen Schwierigkeiten, in genügendem Umfang vom medialen Service public zu profitieren. Barrierefreie Informationssendungen spielen eine wichtige Rolle zur Meinungsbildung und zur gesellschaftlichen Teilhabe.

 

Stellungnahme zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung mit Bezug zur Eidgenössischen Volksinitiative «200 Franken sind genug»

 

Der SSR/CSA nimmt wie folgt Stellung:
– eine schrittweise Senkung der Haushaltabgabe von 335 Franken in zwei Etappen (2027 und 2029) auf 300 Franken wird befürwortet (gemäss Vorschlag des Bundesrats).
– Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit einem jährlichen mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz von 1.2 Millionen Franken sind von einer Abgabe ganz auszunehmen (gemäss Vorschlag des Bundesrats).
– Rentnerinnen und Rentner, die Ergänzungsleistungen beziehen, sind weiterhin von den SerafeGebühren befreit (gemäss bestehender gesetzlicher Regelung).

 

Der SSR/CSA kann sich vorstellen, für tiefe Einkommen eine spezifische Gebührenabstufung einzuführen, wobei die Gebührenbefreiung bei Bezug von Ergänzungsleistungen unverändert bestehen bleibt: Um armutsbetroffene oder gefährdete Haushalte zu entlasten, bezahlen Haushalte mit weniger Einkommen als CHF 50’000 pro Jahr ab 2029 eine Gebühr von CHF 200.

 

SSR-Stellungnahme zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung