Der SSR lehnt es einhellig ab, dass gemäss Bericht zur Anhörung über die Zukunft der Zweiten Säule von den Rentnerinnen und Rentnern vermehrt Sanierungsbeiträge erhoben werden können.
Die Schaffung der Möglichkeit, per Gesetz und Verordnung bei den Rentnern zusätzliche Sanierungsbeiträge einzufordern, verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben. Dies widerspricht der impliziten Rentengarantie des BVG, mit welcher Kassenverantwortliche und Experten die Risikozuschläge sowie die Rückstellungen und Reserven rechtfertigen. Alle diese Massnahmen gingen zum Teil jahrzehntelang zulasten der Überschuss-beteiligung und des Teuerungsausgleichs für Rentner.
Der SSR spricht sich auch dagegen aus, dass die Renten aus einem garantierten und einem variablen, von der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtung abhängigen Teil zusammengesetzt werden.
Der SSR hat den umfassenden, 99 Fragen aufweisenden Fragebogen eingehend studiert und fristgerecht beim BSV eingereicht. In den meisten Fragen konnte eine einheitliche Meinung erzielt werden. In Sachen Erhöhung des Rentenalters und Anpassung des Mindestumwandlungssatzes konnte hingegen keine Übereinstimmung gefunden werden.
Schweizerischer Seniorenrat SSR-CSA