Vernehmlassung: BISS Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen

Mit BISS dem neuen Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen sollen die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Grundlagen für schweizweit anwendbare Informationssysteme geschaffen werden, um die digitale Kommunikation und den digitalen Austausch für Versicherte und Akteure der AHV/IV, der Erwerbsersatzordnung und der Familienzulagen zu vereinfachen, verbessern, beschleunigen und dabei Verwaltungskosten zu sparen.

 

Der SSR begrüsst grundsätzlich die vorgesehene schweizweite Digitalisierung der Sozialversicherungen als Teil der Digitalen Strategie Schweiz 2023. Insbesondere begrüssen wir die aufgezeigten Zielsetzungen für die Versicherten, wie:
– Die Angebote sollen einfach und selbsterklärend sein
– Sie basieren auf Standards der Barrierenfreiheit und der Accessibility
– Sie verschaffen Versicherten einen Überblick über die Einzahlungen auf dem individuellen Konto
– Versicherte sollen proaktiv über persönliche Versicherungsereignisse informiert werden.

 

Dass Versicherte wählen können, ob sie mit den zuständigen Stellen digital oder auf dem Papierweg kommunizieren, ist aus Sicht älterer Menschen und für Personen mit bestimmten Handicaps wichtig. Und damit auch die gesetzliche Verankerung, dass Versicherte nicht dazu verpflichtet werden können, die Plattform zu nutzen und der Empfang und die Zustellung von Dokumenten auf dem Postweg auch in Zukunft gewährleistet sein muss.

 

Wir halten fest:
– Die Grundvoraussetzung für die Nutzung des digitalisierten Systems muss für alle gewährleistet sein, auch für Personen in bescheidensten Verhältnissen, wie z.B für Menschen mit Ergänzungsleistungen. D.h. für den Lebensbedarf sind die Mittel für die elektronische Kommunikation einzuberechnen.
– Die Vereinfachung und Beschleunigung der Kommunikation muss auch zu einer markanten Beschleunigung und Verbesserung der Versicherungsleistungen führen, insbesondere bei der Gewährung von Ergänzungsleistungen und bei den Rückerstattungen für individuelle Leistungen. Mit der Vereinheitlichung von Kommunikation und Information soll eine Vereinheitlichung der Bearbeitungsfristen und damit eine Beschleunigung in der Prüfung und dem Ausrichten der Versicherungsleistungen einhergehen. Die z.T. langen Fristen in gewissen Kantonen können zu erheblichen Schwierigkeiten bei den Versicherten führen.
– Das persönliche Gespräch z.B. mit Durchführungsstellen soll bei Bedarf weiterhin und ohne irgendwelche Erschwernisse möglich sein.

 

Daten als Grundlage für die Weiterentwicklung der Sozialen Sicherheit
Der SSR begrüsst die Nutzung der Daten für statistische Auswertungen und die Weiterentwicklung der sozialen Sicherheit. Der SSR erwartet, dass Parlament und Öffentlichkeit über Auswertungsergebnisse regelmässig informiert werden. Zudem fordern wir eine angemessenere Differenzierung der Altersgruppen 75+ für die Auswertung der Äquivalenzeinkommen und damit der sozialen Realitäten der Menschen im Alter.

 

Datenschutz und Cybersicherheit
Das Projekt arbeitet mit z.T. hochsensiblen und damit für Hacker hoch interessanten Daten. Dennoch fehlen im Bericht Hinweise auf ein entsprechendes Cybersicherheits-Konzept und ebenso Hinweise, dass ein solches auf den verschiedenen Ebenen realisiert und wie es finanziert wird.

 

Finanzierung Entwicklung. Aufbau und Implementierung
Die Entwicklung und der Ämter- und Kantons-übergreifende Aufbau einer schweizweiten Informatisierung des Sozialversicherungssystems ist ein Grossprojekt mit unzähligen Schnittstellen und erheblichen Risiken, deren Bewältigung auch enorme finanzielle Risiken birgt, wie bereits andere Informatik-Projekte des Bundes zu Genüge gezeigt haben.

 

Der SSR ist daher der Meinung, dass diese Risiken durch allgemeine Bundesmittel und nicht durch die Ausgleichsfonds abzudecken sind. Der Ausgleichsfond der AHV beispielsweise ist für die Finanzierung der AHV-Renten da. Er soll aus Sicht des SSR daher nicht verwendet werden, um Projekt- und Entwicklungsrisiken dieses Grossprojekts zu finanzieren. Zumal dieses insbesondere auch im Interesse von Verwaltung und Leistungserbringern ist und nicht primär nur im Interesse z.B. der Pensionierten.

 

Sollte dieser Antrag keine Mehrheit finden, sollte der Bund zumindest eine Risikogarantie zur Deckung von Kosten aus Risiken und Schwierigkeiten oder gar des Misslingens des Projekts zur Verfügung stellen.

 

SSR-Stellungnahme BISS