Vernehmlassung: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG)

Entsprechend dem grundsätzlichen Ziel des HMG, dass zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier in Verkehr gebrachte Heilmittel sicher und massvoll anzuwenden sind, soll mit der vorliegenden Revision insbesondere die Medikationssicherheit durch einen verstärkten Einsatz digitaler Instrumente erhöht und ein rascherer Zugang der Bevölkerung zu neuartigen Therapien geschaffen werden.

 

In diesem Sinn unterstützt der SSR die vorgesehenen Anpassungen zur Digitalisierung im Bereich Verschreibung, Abgabe und Einnahme von Medikamenten ausdrücklich. Damit können Abläufe effizienter gestaltet und auch Behandlungsfehler vermindert werden. Der verpflichtende Medikationsabgleich zusammen mit der Einführung eines Medikationsplans können zudem – dank dem Erkennen von Interaktionen zwischen gleichzeitig einzunehmenden Arzneimitteln zur Verbesserung der PatientInnen Sicherheit führen. Auch ist es begrüssenswert, dass Rezepte künftig grundsätzlich elektronisch ausgestellt und eingelöst werden sollen.

 

Ebenfalls begrüssen wir es, dass behandlungsrelevante Dokumente künftig – auch im Rahmen des EPD – komplett digital erstellt und ausgetauscht werden. Selbstredend ist der Datensicherheit höchste Priorität einzuräumen.

 

Wir begrüssen
– Verschreibung von Arzneimitteln elektronisch EPD und auf Wunsch Patient auf Papier zur Verfügung zu stellen
Medikationsplan und Medikationsabgleich: Bei der Verschreibung, Abgabe oder Anwendung eines Arzneimittels muss die dafür verantwortliche Person eine Liste der verschriebenen, abgegebenen oder angerwendeten Arzneimittel
(Medikamentenplan) erstellen oder einen bestehenden Medikationsplan aktualisieren.
Bei jeder Erstellung oder Aktualisierung des Medikationsplans muss die verantwortliche Person die Gesamtheit der Arzneimittel, die die Patientin oder der Patient erhält, überprüfen
(Medikationsabgleich). Sie muss den Medikationsabgleich dokumentieren.
Dadurch sollten die Multimedikamentenabgabe bei den Empfängern (Senioren) stark vermindert werden. (Sinnvoll sind ja höchstens 5 Medikamente!).
Übermedikation sollte dadurch stark reduziert werden.
Swissmedic kann Befristete Bewilligung zur Anwendung von nicht zugelassenen Arzneimitteln für neuartige Therapien erteilen.

 

Kritikpunkte:
So sehr wir zielführende Massnahmen zur Stärkung der PatientInnen-Sicherheit unterstützen, so sehr erstaunt uns, angesichts des Ernstes der Lage, dass diese Revision des HMG nicht wirksame Massnahmen zur Bekämpfung des zunehmenden Medikamentenmangels vorsieht.

 

Forderungen des SSR
• Die medizinisch-geriatrische Therapie ist durch Studien besser abzusichern. Die Forschung zur Verbesserung der Arzneimittel in der Geriatrie ist zu forcieren.
• Ähnlich wie für die Pädiatrie ist auch für die Geriatrie ein Prüfkonzept im Sinne einer vertieften Zulassungsprüfung mit über 65- und über 80 Jahre alten PatientInnen vorzusehen.

 

SSR-Stellungnahme Änderung Heilmittelgesetz HMG