Anpassung des Mindestumwandlungssatzes im BVG: Senkung der Renten in der 2. Säule rechtfertigt sich nicht

Der Schweizerische Seniorenrat widersetzt sich dem bundesrätlichen Vorschlag, den Mindestumwandlungssatz von 6,8 % auf 6,4 % im Gesetz über die berufliche Vorsorge BVG zu reduzieren.

Diese Massnahme könnte die künftigen Renten in der 2. Säule erneut reduzieren, und zwar um 5,88 Prozent seit dem Inkrafttreten der ersten BVG-Revision und um 7,9 Prozent in der Zeit vor dieser ersten Revision. Die Renten würden sich somit immer weiter von den seinerzeitigen bundesrätlichen Zielen entfernen, anstatt sich anzunähern. In den Unterlagen zur Vernehmlassung wird argumentiert, weshalb die Leistungsziele nicht angetastet würden. Diese Argumente sind aber hinsichtlich Auswahl der Hypothesen und den vergleichenden Basisdaten nicht überzeugend.
Die aktuelle und künftige Situation rechtfertigt in keiner Weise eine Reduktion des Mindestumwandlungssatzes, wie dies der Bundesrat mit Vernehmlassungsfrist von 30.4. vorschlägt. Tatsächlich berücksichtigt er nicht die reale Erhöhung der Ertragssätze der Anlagen während der Jahre 2004 und 2005. Es gilt zudem, sich an den Mindestumwandlungssatz von 7,2 % zu erinnern, als 1985 das BVG in Kraft getreten war. Seither wurde dieser Satz selbst in Zeiten hoher Börsenkurse und Kapitalerträge nie erhöht.
Die vorgeschlagene Massnahme schwächt die berufliche Vorsorge als Sozialver-sicherung, welche als Teil der Altersvorsorge eine wichtige Bedeutung für die ältere Bevölkerung hat. Indem sich der SSR dieser Massnahme widersetzt, manifestiert er die Solidarität zwischen den Generationen, d.h. zwischen den RentnerInnen von heute und den RentnerInnen von morgen. Diese sind nichts anderes als die heutigen Aktiven.
Schweizerischer Seniorenrat SSR

Für Auskünfte steht gerne zur Verfügung:

Gérard Heimberg

Präsident der SSR-Arbeitsgruppe « Soziale Sicherheit », Tel. 021 807’36’36, Aubonne, e-Mail : gheimberg@bluewin.ch