Der Schweizerische Seniorenrat wehrt sich gegen eine einseitige Anpassung der allgemeinen Versicherungsbedingungen

Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) lehnt die Neuformulierung des Art. 35 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ab, wonach die allgemeinen Versicherungsbedingungen durch den Versicherer einseitig abgeändert werden können. Dieser Vorschlag widerspricht Treu und Glauben sowie dem Rechtsgrundsatz «pacta sunt servanda», dass Verträge eingehalten werden müssen.

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Stabilisierung der AHV unvermeidlich!

Der SSR hält in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage ‘AHV 21’ fest, dass eine Zusatzfinanzierung gefunden werden muss. Er unterstützt mehrheitlich ein Referenzalter 65 für Frauen und Männer, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und die geplanten Massnahmen zugunsten von Frauen der Jahrgänge 1958 – 1966.

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Leitfaden für ein Gespräch beim Arzt

Der SSR und die Vereinigung Schweizer Ärzte FMH wissen, dass der Besuch der Arztpraxis für ältere Menschen oft eine besondere psychische Belastung darstellen. Sie haben deshalb gemeinsam einen Leitfaden für das ärztliche Gespräch aus der Sicht der Senioren entwickelt. Die Gesundheitsförderung Schweiz hat ihn als Pilotprojekt für den Kanton Bern mit CHF 10’000.- finanziell und … mehr