Der Schweizerische Seniorenrat wehrt sich gegen eine einseitige Anpassung der allgemeinen Versicherungsbedingungen

Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) lehnt die Neuformulierung des Art. 35 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ab, wonach die allgemeinen Versicherungsbedingungen durch den Versicherer einseitig abgeändert werden können. Dieser Vorschlag widerspricht Treu und Glauben sowie dem Rechtsgrundsatz «pacta sunt servanda», dass Verträge eingehalten werden müssen.

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Stabilisierung der AHV unvermeidlich!

Der SSR hält in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage ‘AHV 21’ fest, dass eine Zusatzfinanzierung gefunden werden muss. Er unterstützt mehrheitlich ein Referenzalter 65 für Frauen und Männer, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und die geplanten Massnahmen zugunsten von Frauen der Jahrgänge 1958 – 1966.

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Bei der EL-Reform ist Nachbesserung gefordert

Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) ist besorgt über den Verlauf der parlamentarischen Beratungen zur Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (EL-Reform). Dies insbesondere über die Absicht des Nationalrates, 700 Mio CHF oder noch mehr einsparen zu wollen.
Der SSR hat sich deshalb – im Hinblick auf die Beratungen in der Sommersession – direkt an die Ständerätinnen und Ständeräte gewandt.

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Zum neuen Anlauf der Reform der Altersvorsorge

Zum neuen Anlauf der Reform der Altersvorsorge
Der Schweizerische Seniorenrat begrüsst, dass der Bundesrat kurz nach dem Scheitern des Reformprojektes der Altersvorsorge 2020 bereits die allgemeine Stossrichtung und Grundsätze für die erneute Reform der Altersvorsorge festgelegt hat.

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