Senioren fordern angemessene Finanzierung der Langzeitpflege
Am 24. und 25. September 2007 entscheidet der Ständerat über die Finanzierung der Langzeitpflege. |
Der Schweiz. Seniorenrat SSR anerkennt, dass die vorberatende Kommission bereits verschiedene vom SSR vorgeschlagene positive Lösungen übernommen hat. Dazu gehören
– die Erhöhung der Freigrenzen bei den Ergänzungsleistungen und – die Begrenzung der Kostenbeteiligung der Patienten auf 20 %. Diese Punkte sind für den SSR äusserst wichtig. Die 20 % sind bereits das Ergebnis eines Kompromisses. Sollte diese Kostenbegrenzung auf 20 % nicht angenommen werden, sieht sich der SSR gezwungen, gegebenenfalls das Referendum zu unterstützen. |
Die geplanten Fallpauschalen führen gerade bei älteren Patienten und ihren Angehörigen dazu, dass die nachgelagerte professionelle Akut- und Übergangspflege bezahlt werden muss. Dies sollte mit allen Mitteln verhindert werden. |
Der SSR hat dem Ständerat und den Parteien seine Position mitgeteilt: |
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Hintergrundbericht des SSR
Für Medienschaffende hat er diese Position in einem kurzen Bericht erläutert. Bei Verwendung bittet der SSR um Quellenangabe. |
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Auskünfte erteilen gerne:
Das Co-Präsidium:
Dr. Klara Reber, 8400 Winterthur, Tel. 052 212 61 43, E-Mail klara.reber@bluewin.ch (ab 14.00 Uhr)
Christiane Jaquet-Berger, 1012 Lausanne, tél. 021 652 23 51, E-Mail jaquet.christiane@citycable.ch
Für Fachfragen:
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