Pflegefinanzierung im Ständerat

Senioren fordern angemessene Finanzierung der Langzeitpflege

Am 24. und 25. September 2007 entscheidet der Ständerat über die Finanzierung der Langzeitpflege.
Der Schweiz. Seniorenrat SSR anerkennt, dass die vorberatende Kommission bereits verschiedene vom SSR vorgeschlagene positive Lösungen übernommen hat. Dazu gehören

– die Erhöhung der Freigrenzen bei den Ergänzungsleistungen und

– die Begrenzung der Kostenbeteiligung der Patienten auf 20 %.

Diese Punkte sind für den SSR äusserst wichtig. Die 20 % sind bereits das Ergebnis eines Kompromisses.

Sollte diese Kostenbegrenzung auf 20 % nicht angenommen werden, sieht sich der SSR gezwungen, gegebenenfalls das Referendum zu unterstützen.

Die geplanten Fallpauschalen führen gerade bei älteren Patienten und ihren Angehörigen dazu, dass die nachgelagerte professionelle Akut- und Übergangspflege bezahlt werden muss. Dies sollte mit allen Mitteln verhindert werden.
Der SSR hat dem Ständerat und den Parteien seine Position mitgeteilt:
Hintergrundbericht des SSR

Für Medienschaffende hat er diese Position in einem kurzen Bericht erläutert. Bei Verwendung bittet der SSR um Quellenangabe.

Auskünfte erteilen gerne:

Das Co-Präsidium:

Dr. Klara Reber, 8400 Winterthur, Tel. 052 212 61 43, E-Mail klara.reber@bluewin.ch (ab 14.00 Uhr)

Christiane Jaquet-Berger, 1012 Lausanne, tél. 021 652 23 51, E-Mail jaquet.christiane@citycable.ch

Für Fachfragen:

Peter Rothacher, 5000 Aarau, Tel. 062 824 61 47, E-Mail p.u.rothacher@datacomm.ch

Marianne de Mestral, 8708 Männedorf, Tel. 044 920 27 37, E-Mail: marianne.demestral@bluewin.ch

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