Der Schweizerische Seniorenrat ist der Ansicht, dass das Vertrauen und die Verbundenheit der Bevölkerung gegenüber der AHV im Wesentlichen einigen Grundsätzen zu verdanken sind, die nicht in Frage gestellt werden dürfen.
Einige wesentliche Grundsätze:
Die AHV ist die erste, grundlegende, soziale, gemeinschaftliche und solidarische Säule der Altersvorsorge. Nach Massgabe der Bundesverfassung müssen die Renten die Grundbedürfnisse decken. Falls dieser Auftrag noch nicht erfüllt ist, kommen die Ergänzungsleistungen (EL) zum Einsatz.
Ihre Finanzierung durch das Umlageverfahren ist einfach und transparent und ermöglicht und gewährleistet die Solidarität zwischen den Generationen. Die Rentner, die über Jahre hinweg Beiträge entrichtet haben, sehen ihrerseits, dass die ihre Existenz sichernden Renten nun seitens der Erwerbstätigen einbezahlt werden.
Die Universalität der AHV-Renten ist sehr wichtig. Sie ermöglicht, dass ihre Höhe nicht an verschiedene persönliche Voraussetzungen geknüpft wird, wie dies bei den Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe der Fall ist. Die Renten dienen der Sicherstellung eines den Verdienst ersetzenden Existenzminimums. Aus diesem Grund ist jedwede Flexibilisierung in Abhängigkeit von den Schwankungen des Bundeshaushalts oder der Konjunktur gemäss dem schwedischen Modell mit dem Verfassungsauftrag unvereinbar, wie übrigens auch eine leistungsabhängige fluktuierende Handhabung und selbstanpassende Methoden, die im Bericht von Professor Bonoli vorgeschlagen wurden.
Die AHV ist eine soziale Versicherung, die auf der gemeinschaftlichen Risikoübernahme beruht, und nicht zu verwechseln mit einer privaten Versicherung, bei der jeder Versicherte für seine eigenen Risikofaktoren aufkommen muss. Auch die Beteiligung des Bundes (19,5%) muss mindestens auf der gegenwärtigen Höhe aufrechterhalten werden.
Die regelmässige Anpassung der Renten an die Lebenshaltungskosten ist von grundlegender Bedeutung und muss auch weiterhin nach dem gemischten Index erfolgen, da sie nicht vergleichbar ist mit dem System der 2. Säule. Die Aufrechterhaltung der Kaufkraft der AHV-Rentner ist zur Einhaltung der in der Verfassung enthaltenen Bestimmungen unerlässlich.
Finanzielle Nachhaltigkeit und Leistungen der ersten Säule AHV
Die AHV ist seit ihrer Einführung im Jahre 1948 an existentielle Bedrohungen und übertrieben pessimistische Finanzprognosen gewohnt. Da die Lebenserwartung kontinuierlich steigt, konnten die Renten glücklicherweise angepasst werden und die AHV bietet nun den Krisen wie auch der wachsenden Anzahl von Rentnern die Stirn, ohne dass die Wirtschaft darunter leidet. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Ausgaben für die AHV seit 1980 konstant aufrechterhalten wurden und sich zwischen 6% und 7% des BIP bewegen.
Vorschläge zur grundlegenden Änderung der AHV sind mehr als genug vorhanden, angefangen von der Senkung der Leistungen bis hin zu radikalen Änderungen in Bezug auf ihre Funktionsweise. Die demographische Entwicklung, die im Übrigen nicht neu ist, rechtfertigt derartige Umwälzungen nicht. Bislang haben sich solche Vorschläge nicht durchgesetzt und wurden sogar bei der Volksabstimmung abgelehnt, was von einer wirklichen Verbundenheit mit dem Rentensystem unseres Landes zeugt. Es ist auch der Beweis der Qualität des Systems der ersten Säule, das all die Jahre und Schwierigkeiten überstanden hat und gleichzeitig auch noch seine Leistungen verbessern konnte.
Deshalb sollten unnötige Änderungen auch in Zukunft abgelehnt werden. Es wäre jedoch absurd, die Augen davor zu verschliessen, dass für die kommenden Jahre Änderungen absehbar sind. Dabei gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass das System der AHV Bestandteil der Sozial- und Familienpolitik, der Geburtenziffer, des Arbeitsmarktes und der medizinischen Fortschritte ist. Demnach sollte man die Gesamtheit dieser Parameter berücksichtigen und sich vor anderen Massnahmen oder sogenannten „Techniken“ hüten, die Zielsetzungen betreffen, welche die AHV immer mehr von ihrem Verfassungsauftrag entfernen und de facto zu ihrer subtil vertuschten Demontage führen. Sofern der Verfassungsauftrag der AHV gewahrt wird, existieren aber auch solidarische und effiziente Lösungen.
Wie aus dem Bericht von Professor Wanner ersichtlich wird, bleibt die AHV-Rente für 80% der Rentner unverzichtbar. Wichtig ist, ein solches solidarisches Gleichgewicht nicht zu destabilisieren und nicht über das Ziel hinauszuschiessen. Die Aufrechterhaltung der Grundsätze, denen der Erfolg des in Europa einzigartigen Systems der AHV zu verdanken ist, ist der Garant für ihren Fortbestand und das Vertrauen, das ihr die Bevölkerung auch weiterhin bezeugen kann.