Zum neuen Anlauf der Reform der Altersvorsorge
Der Schweizerische Seniorenrat begrüsst, dass der Bundesrat kurz nach dem Scheitern des Reformprojektes der Altersvorsorge 2020 bereits die allgemeine Stossrichtung und Grundsätze für die erneute Reform der Altersvorsorge festgelegt hat.
Dabei sollen die AHV und die 2. Säule separat reformiert werden. Der Bundesrat gab noch im Dezember 2017 den Auftrag ans zuständige Departement des Innern (EDI), die Eckwerte der AHV-Reform bis Ende Februar zu präsentieren. Für die 2. Säule besteht ein anderer Zeitplan.
Das Rentenniveau soll erhalten bleiben
Ende Februar hat nun der Bundesrat seine Eckwerte für die finanzielle Stabilisierung der AHV bekanntgegeben. Er hat davon Kenntnis genommen, dass die Sozialpartner bereit sind, nach Lösungen zu suchen zur Anpassung der 2. Säule an die demografischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten.
Dabei nahm der Schweizerische Seniorenrat mit Befriedigung zur Kenntnis, dass gemäss Bundesrat das Rentenniveau erhalten bleiben und dem Bedürfnis nach einem flexiblen Rentenalter Rechnung getragen werden soll. Mit der angestrebten Erhöhung der Mehrwertsteuer sollen die AHV-Finanzen für mindestens 12 Jahre nach Inkrafttreten der Reform gesichert sein.
Ein straffer Zeitplan
Aus den veröffentlichten Unterlagen sind die beschlossenen Eckwerte ersichtlich. ( https://www.admin.ch/gov/de/start.html ) Sie führten auch bereits zu den üblichen politischen Stellungnahmen. Der Schweizerische Seniorenrat wird sich im Rahmen der kommenden Vernehmlassung dazu äussern. Diese soll vor den Sommerferien eröffnet werden. Bis dahin erwartet der Schweizerische Seniorenrat auch mehr über die geplante Reform der 2. Säule zu erfahren.
Kontaktpersonen:
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Josef Bühler, Leiter AG Soziale Sicherheit, rabuehler@bluewin.ch, 079 138 31 45