SSR-Herbsttagung 2009 vom 9. Oktober 2009 in Bern:
„Soziale Sicherheit – quo vadis?“
„Soziale Sicherheit – quo vadis?“
Volksabstimmung vom 27. September 2009 über die Zusatzfinanzierung der IV
Antwort des SSR auf die Vernehmlassung
Volksabstimmung vom 17.5.2009
Die Zusammenfassung befindet sich bei den Unterlagen zur Medienkonferenz vom 24.4.2009
Bericht / Argumentarium von Prof. Dr. Walter Rehberg zu Handen des SSR
Nationalrätin Ruth Humbel mutet Menschen ab 55 oder 60 Jahren eine Seniorenprämie von CHF 600.- pro Jahr zu. Dieser Vorschlag ist eine Attacke auf die Grundpfeiler des KVG, denn ohne Solidaritäten ist das Obligatorium in Gefahr. Der Vorstoss bringt auch nichts, um die Transparenz im Gesundheitswesen zu fördern oder dieses finanziell zu stabilisieren. Deshalb appelliert der SSR an Bundesrat und Parlament, nicht auf die Interpellation einzutreten.
Dateien ssr-stellungnahme_zur_verordnung_%c3%a3%c2%bcber_die_pflegefinanzierung-pdf
Der SSR begrüsst das Gesetz grundsätzlich. Allerdings erwartet er, dass die älteren Menschen explizit im Gesetz erwähnt werden.
220 Seniorenvertreterinnen und -vertreter aus der ganzen Schweiz befassten sich am 10. Oktober 2008 in Bern an der traditionellenHerbsttagung des Schweizerischen Seniorenrats (SSR) mit alterspolitischen Fragen. Zentraler Punkt anlässlich dieser Tagung mit Rekordbeteiligung war die Idee des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV), bei AHV-Rentnern Solidaritätsbeiträge einzuführen. Die Rentnervertretungen sind einhellig dagegen und verweisen darauf, dass nur 15 Prozent der AHV-Bezüger als reich bezeichnet werden können.