Bund und Kantone müssen Komplementärmedizin begünstigen
Der SSR befürwortet die Komplementärmedizin, welche bis Mitte 2005 im KVG berücksichtigt war. Unabhängig von persönlichen Beurteilungen muss man an-erkennen, dass sie wirksam sein kann und dass sie die obligatorische Krankenversicherung nur minimal belastet. Offensichtlich wird die Komplementärmedizin von vielen positiv beurteilt, vorab von älteren Menschen.