Vernehmlassung zur Teilrevision des AHVG – Anpassung der Hinterlassenenrenten und Folgeänderungen
Der Seniorenrat hat vom Vorentwurf zu den Änderungen im AHVG und im ELG sowie vom begleitenden Bericht Kenntnis genommen. Der Seniorenrat verpflichtet sich in seinem Leitbild, die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Seniorinnen und Senioren in ihrer Vielfalt – insbesondere der vulnerablen – zu vertreten. Aus diesem Blickwinkel fühlt er sich auch dem Wohlergehen von künftigen Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, damit sie insbesondere in den Erwerbsjahren ab dem 45.-50. Altersjahr nicht in unverschuldete finanzielle Schwierigkeiten geraten.