Zukunft der AHV
Der Schweizerische Seniorenrat ist der Ansicht, dass das Vertrauen und die Verbundenheit der Bevölkerung gegenüber der AHV im Wesentlichen einigen Grundsätzen zu verdanken sind, die nicht in Frage gestellt werden dürfen.
Der Schweizerische Seniorenrat ist der Ansicht, dass das Vertrauen und die Verbundenheit der Bevölkerung gegenüber der AHV im Wesentlichen einigen Grundsätzen zu verdanken sind, die nicht in Frage gestellt werden dürfen.
Um die Existenz und die Ausbreitung der Altersarmut zu vermeiden, dürfen in erster Linie die Kaufkraft der AHV-Renten und der AHV-Rentner sowie die Finanzierung der AHV nicht reduziert werden.
Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) empfiehlt die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter » abzulehnen. Die Initiative schafft neue Ungerechtigkeiten, weil nur die Rentner von der Streichung des Eigenmietwertes profitieren würden. Das wäre eine Verletzung des Generationenvertrages und eine Diskriminierung der Mieter. Der SSR empfiehlt eine Lösung der Frage Eigenmietwert, die alle Gesellschafts- schichten – auch die … mehr
Der SSR lehnt es einhellig ab, dass gemäss Bericht zur Anhörung über die Zukunft der Zweiten Säule von den Rentnerinnen und Rentnern vermehrt Sanierungsbeiträge erhoben werden können.
Die Senioren-Organisatoren sehen den Neuerungen im Gesundheitswesen mit grosser Skepsis entgegen. Mit der Einführung der Fallkostenpauschalen mit der neuen Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012 könnten vor allem polymorbide (mehrfach kranke) Senioren unterversorgt werden und am Krankenbett müssten die höheren Kosten eingespart werden, so die grösste Sorge. 175 Aktive aus der ganzen Schweiz hörten sich drei interessante Referate an und liessen sich dazu motivieren, die Einführung sehr kritisch zu begleiten.
Armutszeugnis für die Krankenkassen Helsana, Groupe Mutuel und Sanitas. Sie schlagen allen Ernstes vor, dass ältere Menschen künftig höhere Prämien zahlen sollen als jüngere. Das ist nicht nur ein Verstoss gegen die Grundsätze der Solidarität zwischen den Generationen. Sie verschweigen nämlich, dass es genau diese Krankenversicherer waren, die während Jahren die Prämien für sogenannte gute … mehr
Obwohl in der Schweizerischen Bundesverfassung (Art.8) jegliche Altersdiskriminierung verboten ist und sie auch zahlreiche internationale Konventionen missbilligen, ist das Alter Gegenstand vielfältiger Diskriminierungen die oft auf Vorurteilen basieren. Dies schafft unnötige Fronten und schadet vor allem dem Verhältnis zwischen den Generationen. Der SSR hat 11 Schlüsselthemen/ Vorwürfe identifiziert und dazu Gegenargumente formuliert. Das Argumentarium ist … mehr
Volksabstimmung v. 30. November 2008
SSR-Herbsttagung 2011 vom 27. Oktober 2011 in Biel:
«Gesundheit: Mehr Geld für weniger Leistung?»
Dateien text_in_franz%c3%a3%c2%b6sischer_sprache-pdf